
Ab Juni 2025 gilt Das neue EU- BarrierefreiheitsGesetz. Ist deine seite Bereit? Lass Sie hier kostenfrei testen.
Ist Deine Website bereit für das neue Barrierefreiheitsgesetz?
Ab Juni 2025 gelten neue, EU-weite Vorschriften zur Barrierefreiheit (WCAG).
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Wir testen deine Website kostenlos.
Finde jetzt heraus, ob Deine Seite den neuen Anforderungen entspricht – ohne Risiko, ohne Verpflichtung.
Jetzt kostenlosen Barrierefreiheitstest anfordern
Sichere Dir Deine Einschätzung – schnell und kostenlos.
Einfach das Formular ausfüllen – wir melden uns mit Deiner Auswertung.
Mit dem Versand des Formulars akzeptiere ich Ihre Datenschutzbestimmungen.
deine Vorteile auf einen Blick:
✅ Schutz vor Abmahnrisiken
Die neue EU-Verordnung zur Barrierefreiheit (WCAG) wird verbindlich – auch für kleinere Unternehmen. Wer jetzt nichts unternimmt, riskiert kostspielige Abmahnungen durch spezialisierte Kanzleien.
Unser kostenloser Check hilft Ihnen, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen – bevor es teuer wird.
✅ Klare Einschätzung ohne Fachchinesisch
Sie erhalten eine verständliche Auswertung: Wo erfüllt Ihre Website die Anforderungen bereits? Wo besteht Handlungsbedarf?
So behalten Sie die Kontrolle – ohne juristische oder technische Vorkenntnisse.
✅ Unverbindlich und kostenfrei
Der Test ist 100 % kostenlos – und verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie Anpassungen vornehmen lassen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Umsetzung – mit flexiblen, transparenten Angeboten.
✅ Kein Risiko – aber viele Vorteile
Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Rechtskonformität, sondern auch die Nutzerfreundlichkeit und Auffindbarkeit Ihrer Website.
Du investierst also nicht nur in Sicherheit, sondern auch in bessere Sichtbarkeit und Kundenbindung.
Hinweis: Der Test ist kostenfrei und unverbindlich. Alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet.
Tipp: Die neue Barrierefreiheitsverordnung (BFWebG) betrifft auch kleine Unternehmen – handele jetzt.
Gilt das Neue Barrierefreiheitsgesetz auch für Dein Unternehmen?
Diese Info haben wir bekommen:
Laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland und der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (European Accessibility Act) gilt:
Ausgenommen sind:
Kleinstunternehmen,
die:
- weniger als 10 Beschäftigte haben und
- einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben.
Diese sind grundsätzlich von der gesetzlichen Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit befreit, sowie
- Unternehmen, die ausschließlich intern arbeiten,
d. h. keine Leistungen oder Produkte für Endkunden digital anbieten (z. B. reines B2B ohne Onlinepräsenz).
Aber Achtung
Viele eurer Kunden fallen dennoch in die Pflicht, selbst wenn sie kleine Unternehmen sind. Warum?
Eine Website, die Produkte oder Dienstleistungen öffentlich anbietet, fällt unter die Definition eines „digitalen Vertriebsdienstes“ (z. B. Onlineshops, Buchungssysteme, Kontaktformulare).
Die Beweislast, dass ein Unternehmen nicht betroffen ist, liegt beim Unternehmen selbst.
Selbst wenn die gesetzliche Pflicht entfällt, können sie trotzdem abgemahnt werden – z. B. durch das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) oder durch den Wettbewerb (UWG).